Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass Betriebe derzeit verstärkt wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgemahnt werden, weil sie Google-Fonts auf der Website eingebunden haben. Webfonts (unter anderem Google-Fonts) sind Schriftarten verschiedener Anbieter, die man für Internetseiten nutzen kann. Anders als herkömmliche Schriftarten werden sie nicht auf dem Computer gespeichert, sondern auf einem Server des Anbieters. Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird automatisch an den Anbieter weitergeleitet. Weil IP-Adressen personenbezogene Daten sind, bedarf es vor der Weiterleitung einer Einwilligung. Die Schadenersatzforderung wird mit einem Urteil des Landgerichts München begründet. Das Gericht hatte ein Unternehmen wegen der datenschutzwidrigen Einbindung von Google-Fonts zu 100 Euro Schadenersatz verurteilt, weil die IP-Adressen der Seitenbesucher ohne deren Einwilligung an Google weitergeleitet wurden. „Deshalb raten wir allen Unternehmen, die eine Website besitzen, zu prüfen, ob ihre Webfonts betroffen sind“, erklärt Charlotte Stoll, IHK-Beraterin Recht. „Gegebenenfalls müssen die Einstellungen dahingehend verändert werden, dass die Webfonts nicht hochgeladen, sondern auf dem eigenen Server gespeichert werden.“