Frist des Hinweisgeberschutzgesetzes endet am 17. Dezember

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen bis zum 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten. Das besagt das Hinweisgeberschutzgesetz. Was bei der Einrichtung zu beachten ist und welche Aufgaben die Meldestelle erfüllen muss, erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Webinars „Hinweisgeberschutzgesetz – Schwerpunkt interne Meldestelle“. Zu der kostenlosen Online-Veranstaltung lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 27. September, 11 bis 12.30 Uhr, ein. „Das Gesetz soll den Hinweisgeberschutz wirksam und nachhaltig verbessern, dem gesamtgesellschaftlichen Beitrag von Hinweisgebern bei der Aufdeckung und Ahndung von Missständen Rechnung tragen und für ausreichend Rechtssicherheit für die Betroffenen sorgen“, erklärt Gregor Waschau, IHK-Berater Recht. Auf dem Webinar-Programm stehen unter anderem diese Themen: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (Überblick); Schwerpunkte, Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung; Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes; Hinweisgeber, Meldungen, Konsequenzen einer Meldung; Die interne Meldestelle (verpflichtete Unternehmen, Einrichtung, Anforderungen, Bearbeitung von Meldungen). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/30680