Die Industrie- und Handelskammer (IHK) weist ihre Mitgliedsunternehmen darauf hin, dass der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN-Rat) als Übergangslösung vor der Einführung des „endgültigen Mehrwertsteuersystems“ in der Europäischen Union die Einführung sogenannter Quick Fixes beschlossen hat. Der Bundestag hat diese Regelungen mit dem „Jahressteuergesetz 2019“ auf den Weg gebraucht. Sie treten zum 1. Januar in Kraft getreten. Am 6. Februar informiert die IHK Mittlerer Niederrhein darüber, welche Konsequenzen die Quick Fixes für die Außenhandelspraxis haben. Es stehen zwei Termine zur Wahl: 9 bis 12 Uhr, IHK in Mönchengladbach, Bismarckstraße 109, oder 14 bis 17 Uhr, IHK in Neuss, Friedrichstraße 40. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen stehen im Internet zur Verfügung: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/21841 Ansprechpartner bei der IHK bei Fragen zu den Quick Fixes ist Jörg Raspe (Tel. 02131 9268-561; E-Mail: raspe@mittlerer-niederrhein.ihk.de).