„Härtefallhilfe KMU Energie“: Unternehmen können ab 21. März Anträge stellen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie freiberuflich Tätige und Solo-Selbstständige darauf aufmerksam, dass sie ab dem 21. März die „Härtefallhilfe KMU Energie“ des Landes NRW beantragen können – sofern sie von stark gestiegenen Energiepreisen besonders betroffen sind. Mit der Härtefallhilfe KMU Energie sollen Unternehmen unterstützt werden, für die die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Die Hilfen sind in drei Stufen aufgeteilt: In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat mindestens vervierfacht haben, bei der NRW.Bank Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 stellen. In der zweiten und dritten Stufe sollen weitere Hilfen zur Aufstockung der Energiepreisbremsen sowie für Öl, Pellets und weitere nicht leitungsgebundene Energieträger bereitgestellt werden. Diese beiden Stufen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt starten. Weitere Informationen gibt es beim IHK-Energie-Referenten Dominik Heyer (Tel. 02151 635-395, E-Mail: dominik.heyer@mittlerer-niederrhein.ihk.de) oder unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/30005