Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes – auch als Heizungsgesetz bekannt – hat der Gesetzgeber das Aus für fossil befeuerte Heizkessel bis zum Jahr 2045 beschlossen. Außerdem ist zum 1. Januar die überarbeitete Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ in Kraft getreten, mit der auch die neue Heizungsförderung umgesetzt wird. Konkretes über die rechtlichen Neuerungen und die Förderung erfahren Unternehmen im Februar in der Webinar-Reihe „Heizungsgesetz und Heizungsförderung – Neue Anforderungen und neue Investitionshilfen für Wohn- und Nichtwohngebäude“. Die kostenlose, dreiteilige Reihe hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz organsiert. „Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen“, rät Silke Hauser, Leiterin des Bereichs Industrie, Klimaschutz und Mobilität bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Bei den Webinaren gibt es auch die Gelegenheit, individuelle Fragen zu klären.“ Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen künftig im Grundsatz mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Darüber hinaus sind unter anderem Prüf- und Optimierungspflichten für Wärmepumpen und Heizungsanlagen oder Nachrüstverpflichtungen zur Gebäudeautomation und -steuerung für bestimmte Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Die Webinar-Reihe startet am 13. Februar mit dem Thema „Die neue Heizungsförderung“. Am 20. Februar wird erläutert, was das neue Gebäudeenergiegesetz für Wohngebäude bedeutet, und am 27. Februar geht es dann um die Auswirkungen auf Nichtwohngebäude. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Webinare finden von 9 bis 9.45 Uhr statt. Weitere Informationen und eine Anmelde-Möglichkeit sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31202