Mit der Änderung des Verpackungsgesetzes verpflichtet der Gesetzgeber Gastronomen, ab dem 1. Januar 2023 auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Diese Regelung betrifft Betriebe mit mehr als 80 Quadratmetern Fläche und mehr als fünf Beschäftigten. Was aber bedeutet das für den Betrieb? Welche weiteren rechtlichen Grundlagen gibt es? Wann ist eine Mehrwegverpackung wirklich Mehrweg? Antworten gibt es beim digitalen Gastgeber-Talk „IHK geht den Mehrweg – gehen Sie mit“, zu dem die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 14. November, 11 bis 12.30 Uhr, einlädt. Christiane Steinmann und Monika Melzer-Helmecke von den Wirtschaftsbetrieben Duisburg informieren über die gesetzlichen Vorgaben zur Mehrwegangebotspflicht. Im Anschluss stehen weitere Experten vom Umweltamt sowie von der Abfallwirtschaftsbehörde für Fragen zur Verfügung. Vertreter des Cafés La Pähd in Meerbusch und der Essbar (Partyservice Vollmer) in Brüggen berichten aus der Praxis. Das kostenlose Webinar wird in Kooperation mit der Niederrheinischen IHK und dem DEHOGA Nordrhein e.V angeboten. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter: www.veranstaltung.mittlerer-niederrhein.ihk.de/mehrwegloesungen oder bei Maren-Corinna Nasemann, Tel. 02161 241-131 (E-Mail: maren-corinna.nasemann@mnr.ihk.de).