IHK-Webinar: Das neue Sorgfaltspflichtengesetz – Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Die unternehmerische Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten spielt auf internationaler und nationaler Ebene eine immer wichtigere Rolle. Nach der jetzigen Einigung der großen Koalition wird der Bundestag voraussichtlich noch vor der Sommerpause das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, auch Lieferkettengesetz genannt, beschließen. Um die Unternehmen darüber zu informieren, was diese Entwicklungen für sie bedeuten, lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gemeinsam mit der IHK zu Düsseldorf und dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, einem Unterstützungsangebot des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zu einem Webinar ein. Der Titel der Veranstaltung am 11. Juni, 11 bis 12 Uhr, lautet: „Globale Lieferketten: Das neue Sorgfaltspflichtengesetz“. Welchen Anforderungen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt sollten Unternehmen nachkommen? Wie können sie sich auf die neue Rechtslage vorbereiten? Und welche Unterstützungsangebote gibt es? „Auf diese zentralen Fragestellungen wollen die Helpdesk-Berater Antworten geben. Wir möchten mit dieser Veranstaltung unseren Mitgliedsunternehmen somit erste Informationen und Einschätzungen geben, wie sie den wachsenden gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können, und wie sie die geforderte Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Menschenrechts- und Umweltstandards erfolgreich umsetzen können“, erklärt Jörg Raspe, Referent im Bereich International der IHK Mittlerer Niederrhein. Ansprechpartner zur Veranstaltung sind: Jörg Raspe, Tel. 02131 9268-561, E-Mail: Joerg.Raspe@mittlerer-niederrhein.ihk.de, und Manuel Neumann, Tel. 0211 3557-266, E-Mail: business-scout@duesseldorf.ihk.de. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen online zur Verfügung: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/26194