IHK weist Mitgliedsunternehmen auf Kontrollen an den Grenzen zu den Niederlanden hin

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist ihre Mitgliedsunternehmen darauf hin, dass die niederländische Regierung ab dem 9. Dezember an der Grenze zu Deutschland und Belgien Kontrollen durchführen wird. „Davon kann auch der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr betroffen sein“, erklärt Christoph Schnier, Referent für Verkehr, Infrastruktur und Mobilität der IHK Mittlerer Niederrhein. „Im Rahmen der Kontrollen sollen Personalien sowie gegebenenfalls der ausländerrechtliche Status der grenzüberschreitenden Personen überprüft werden.“ Die niederländische Regierung begründet die zunächst bis zum 8. Juni befristete Maßnahme damit, „irreguläre Migration einzudämmen“ und „grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen“. Welche Grenzübergänge und in welcher Form kontrolliert werden, entscheide die zuständige KMar (Koninklijke Marechaussee) auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen und Risikoanalysen ohne Vorankündigung, so Schnier. Die Kontrollen seien flexibel, mobil und nicht systematisch geplant, heißt es von Seiten der niederländischen Behörden. Der laufende Verkehr soll nach Informationen der IHK möglichst nicht beeinträchtigt werden. „Bei den Grenzkontrollen beobachtet das KMar den vorbeifahrenden Verkehr und zieht einzelne zu kontrollierende Fahrzeuge heraus“, sagt Schnier. Für Fragen ist Christoph Schnier unter Tel. 02151 635 360 oder per E-Mail (christoph.schnier@mittlerer-niederrhein.ihk.de) erreichbar.