Zum Jahreswechsel wird das Personengesellschaftsrecht modernisiert – mit Folgen vor allem für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Ein Schwerpunkt des „Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ – kurz: „MoPeG“ – ist das neue Gesellschaftsregister. Unter dem Titel „MoPeG: Muss Ihre GbR ins neue Gesellschaftsregister?“ lädt die IHK für den 19. Oktober, 15 bis 16.30 Uhr, zu einem Webinar ein. Für manche GbR wird die Eintragung zur Pflicht, vor allem wenn Eintragungen oder Änderungen zu Immobilien im Grundbuch erfolgen sollen. Außerdem werden Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz unter Beteiligung einer GbR möglich sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Webinars erfahren, welche wesentlichen Änderungen und Registrierungspflichten es für Gesellschaften bürgerlichen Rechts gibt. Außerdem werden die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Registrierung im neuen Gesellschaftsregister erläutert. Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Dr. Winfried Richardt, Experte für Gesellschaftsrecht und Partner der Kanzlei ADVANT Beiten, erklären, inwiefern Anpassungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich werden könnten und Unternehmen die Reform deshalb bereits jetzt auf dem Schirm haben sollten. Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/30397