Gesetze und Vorgaben im Abfallrecht werden laufend überarbeitet. Nicht zuletzt, um damit einen nachhaltigeren Umgang mit Rohstoffen zu erreichen. Für Unternehmen bedeutet dies zumeist, dass sie sich auf neue Rechte und Pflichten einstellen müssen. Gemeinsam mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e. V. (AWRRW) lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für Montag, 4. Oktober, 15 bis 17.30 Uhr, zum Webinar „Neues aus dem Abfallrecht 2021“ ein. Teilnehmende erhalten einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Bereich der Produktverantwortung, bei Einwegkunststoffprodukten, Verpackungen und Elektrogeräten. Außerdem wird die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes NRW (KrWG) thematisiert. Zusätzlich werden Teilnehmende zu weiteren Themen im Abfallrecht, wie beispielsweise zur Mantelverordnung oder zur „Plastik-Steuer“, informiert. Eine Anmeldung zu dem kostenlosen Webinar ist bis zum 29. September möglich unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/26786