Mehr als 119.000 Anträge auf Soforthilfe sind inzwischen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen und mehr als 114.000 davon bereits bewilligt worden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Unternehmen, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen, die Voraussetzungen unbedingt erfüllen müssen. „Wir sind froh, dass die Soforthilfe so schnell und unbürokratisch auf den Weg gebracht wurde“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Gleichzeitig hoffen wir, dass Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, auf diesem Weg nachhaltig geholfen werden kann.“ Kein Verständnis habe er für Betriebe, die ohne akute Not das Hilfsprogramm in Anspruch nehmen wollen. „Das darf nicht sein, weil es die Chancen auf Unterstützung derer verringert, die um ihre Existenz bangen.“ Deshalb appelliert der Hauptgeschäftsführer, unbedingt die Hinweise im Bewilligungsbescheid zu beachten. „Wer sich unsicher ist, ob die Soforthilfe für ihn Frage kommt, kann sich an unsere Hotline wenden“, sagt Steinmetz. Die Soforthilfe soll Liquiditätsengpässe überbrücken, die seit dem 1. März 2020 durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind. Sie gilt nicht für wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise Liquiditätsengpässe, die vor dem 1. März entstanden sind. Sowohl die Bewilligungsbehörde als auch die Finanzämter behalten sich eine Prüfung der in Anspruch genommenen Soforthilfe vor. Deshalb müssen Unternehmen alle relevanten Unterlagen zehn Jahre lang aufbewahren. Weitere Hinweise speziell zum Bewilligungsbescheid sind auf der IHK-Website zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22678. Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Corona gibt es unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22414. Außerdem sind die Berater der IHK täglich von 7 bis 19 Uhr, am Samstag und Sonntag jeweils von 10 bis 14 Uhr, über die Corona-Hotline der IHK erreichbar: Tel. 02151 635-424 (E-Mail: corona@mnr.ihk.de).