Sonderprogramm für Einzelhandel: Anträge können länger eingereicht werden

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Einzelhändler in Krefeld, Mönchengladbach, im Kreis Viersen und im Rhein-Kreis Neuss darauf aufmerksam, dass das NRW-Wirtschaftsministerium die Einreichfrist für das Sonderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ verlängert hat. Bis zum 15. September können Projektideen eingereicht werden. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig es für den stationären Einzelhandel ist, online unterwegs zu sein“, erklärt IHK-Handelsreferent Matthias Pusch. „Deshalb ermutigen wir alle, die diesen Weg gehen oder ihre Online-Aktivitäten ausbauen möchten, das Sonderprogramm in Anspruch zu nehmen. Wir und unser Digitalcoach helfen da auch gerne weiter.“ Der Digitalcoach unterstützt die Betriebe durch individuelle Beratung und zeigt auch weitere Fördermöglichkeiten auf. Der Projektaufruf des Ministeriums richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels mit weniger als 50 Beschäftigen, die auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau digitaler Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein und unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Weitere Infos zum Projektaufruf gibt es unter: www.digihandel.nrw. Weitere Infos zum IHK-Beratungsangebot und Kontaktdaten sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22888