Stadtwerke: Individuelle Lösungen bei finanziellen Engpässen

Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ erlassen. Dieses Gesetz trat zum 1. April 2020 in Kraft. Danach können Privathaushalte und Gewerbetreibende, die Zahlung auf Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmelieferungen für längstens drei Monate aussetzen. Konkret trifft diese gesetzliche Regelung auf Kleinstunternehmer und private Verbraucher zu, die durch die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. In Frage kommen Verträge der Energie- oder Wasserversorgung, die vor dem 8. März 2020 mit den Stadtwerken Willich geschlossen wurden. Bereits vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes hatte der heimische Energieversorger sich Gedanken gemacht, wie während der für Kundinnen und Kunden problematischen Pandemie mit möglichen Zahlungsschwierigkeiten umgegangen wird. Geschäftsführer Albert Lopez weiß: „Die Ausbreitung des Coronavirus hat unser Leben verändert. Kommen zur Sorge um die Gesundheit noch wirtschaftliche Probleme hinzu, ist das besonders bitter.“ Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende, die ihren Betrieb auf Grund von Verordnungen einstellen oder stark reduzieren und erhebliche Einnahmeverluste hinnehmen müssen als auch für Privatpersonen, die nicht mehr ihren vollen Lohn erhalten. Besonders betroffen sind hier gekündigte oder geringfügig Beschäftigte und Arbeitnehmer mit Kurzarbeit. „Energiekunden, denen durch die Coronakrise akute finanzielle Engpässe drohen, sollten sich unbedingt frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Warten Sie nicht. Wir suchen gemeinsam nach einer individuellen Lösung“, rät Vertriebsleiter Mario Sagner. Das geht sowohl telefonisch unter der Rufnummer 02154 – 4703-333 als auch per Mail an Zahlungshilfe@stm-stw.de. Vielen Kunden dürfte bereits mit einer Reduzierung der Abschlagzahlungen geholfen sein. Diese können online im Kundenportal eigenständig angepasst werden. Auch das Erstellen einer Zwischenrechnung im Onlineportral sorgt für Klarheit über die aktuelle Situation. Für offene Forderungen aus der Jahresrechnung bieten die Stadtwerke eine Ratenzahlung an. Abschlagsminderungen und Ratenzahlungen haben im Gegensatz zur Stundung den Vorteil, dass am Ende des Stundungszeitraumes eine erhebliche Nachzahlung vermieden wird, die wiederum zu Zahlungsschwierigkeiten führen kann.

Wer allerdings von dem ab 1. April wirksamen Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen und seine Abschlagszahlungen bis maximal 30. Juni 2020 komplett aussetzen möchte, findet unter www.stadtwerke-willich.de entsprechende Antragsformulare. Die entsprechenden Voraussetzungen für eine Stundung der Abschläge sind dabei nachzuweisen. Kleinunternehmer dürfen dabei nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und zwei Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftet haben. Privatpersonen müssen z.B. Kurzarbeit nachweisen und glaubhaft darstellen, dass eine Fortzahlung aufgrund der Corona-Krise den Lebensunterhalt gefährdet. Für Leistungsbezieher und Rentner gilt diese Regelung nicht. Die Stadtwerke Willich weisen darauf hin, dass die oben skizzierten Maßnahmen aufgrund der besonderen Pandemie-Situation erfolgen. „Die neue gesetzliche Regelung bietet keinen Anspruch auf kostenlose Belieferung für die nächsten drei Monate. Alle Forderungen bleiben bestehen und sind auch weiterhin zu zahlen“, informiert Stadtwerkechef Albert Lopez.