Unternehmen sanieren auch ohne Insolvenz

Einen Betrieb in wirtschaftlicher Schieflage ohne Insolvenzverfahren zu sanieren – das ist jetzt möglich. Angetrieben durch die Corona-Krise hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2021 eine EU-Vorgabe umgesetzt und ein völlig neues Sanierungsverfahren geschaffen: das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Welche Perspektiven das neue Gesetz Betrieben in Not bietet, wird in einem kostenlosen Webinar der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein und der Sozietät AndresPartner am 25. März, 15 Uhr, erläutert. Rechtsanwalt Andreas Budnik, Fachanwalt für Insolvenzrecht, wird aufzeigen, welche konkreten Sanierungs- und Schutzmöglichkeiten dieses Verfahren bei drohender Zahlungsunfähigkeit bietet. Er wird auch darauf eingehen, was die Änderungen für die Restrukturierung von Unternehmen bedeuten und für welche Konstellationen das Verfahren besonders geeignet ist. Der Fachanwalt wird außerdem den Verfahrensablauf für die beteiligten Unternehmer, Mitarbeiter, Kunden und Gläubiger darstellen und die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Verfahrensbedingungen erläutern. „Ziel dieses Verfahrens ist es, dass Unternehmer ihren Betrieb schneller und gezielter sanieren können, ohne ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchlaufen zu müssen“, erklärt Budnik. „Dabei können Sanierungsmaßnahmen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden.“ Ansprechpartner bei der IHK Mittlerer Niederrhein ist Pascal Görigk (Tel. 02161 241-120, E-Mail: pascal.goerigk@mittlerer-niederrhein.ihk.de)
Alle Informationen zum Webinar sowie den Einwahllink dazu gibt es auf der IHK-Website: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25450