Unternehmen, die Waren in den europäischen Binnenmarkt importieren und dort vermarkten möchten, sollten sich mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben vertraut machen – sonst drohen Strafen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein bietet daher Webinare zur Einfuhr und Vermarktung von Waren im europäischen Binnenmarkt an. Am 25. August, 9 bis 11 Uhr, geht es um die „Produktanforderungen für den EU-Markt“ und am 31. August, 9 bis 11 Uhr, um „Zollabwicklung“. „Es muss rechtzeitig geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen die gewünschten Waren überhaupt auf dem EU-Markt vertrieben werden können“, rät Charlotte Stoll, Beraterin Recht bei der IHK. „Abhängig von der Ware sind Vorgaben zu Produkthaftung und Kennzeichnungspflichten zu beachten.“ IHK-Außenwirtschaftsberaterin Vivien Küppers erinnert daran, dass bei der Entscheidung, Waren im Ausland zu bestellen, auch die Höhen der Einfuhrabgaben und die Zollabwicklung – etwa die Meldung an die Zollverwaltung – unbedingt berücksichtigt werden sollten. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es online: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/26586