Ab dem 1. Januar 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten“, besser bekannt als „Lieferkettengesetz“. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten tritt das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft. Mit einer gemeinsamen Veranstaltungsreihe bieten die Industrie- und Handelskammern in NRW Informationen, Orientierung und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Das Lieferkettengesetz verpflichtet die Unternehmen zu umfangreichen Maßnahmen wie die Analyse menschenrechtlicher Risiken, Risikoprävention und -abhilfe sowie Berichtspflichten. Die Unternehmen müssen dabei ihre Maßnahmen nicht nur in ihrem eigenen Geschäftsbereich umsetzen, sondern auch ihre unmittelbaren und gegebenenfalls mittelbaren Lieferanten einbeziehen. Was bedeutet das Lieferkettengesetz genau für die betroffenen Unternehmen und ihre Lieferanten? Wie ist der Vorbereitungsstand in den Unternehmen? Welche Unterstützungsangebote gibt es und wie geht es weiter? Antworten auf diese Fragen geben zwei Webinare. Los geht es am 2. November um 15 Uhr mit dem Webinar „Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kompakt und praxisnah“. Am 29. November, 10 Uhr, bietet die IHK Mittlerer Niederrhein dann vor allem kleineren und mittelständischen Betrieben unter anderem Tipps für den Umgang mit Lieferkettenabfragen von größeren Unternehmen. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Jörg Raspe, Referent Auslandsmärkte und Außenwirtschaftspraxis bei der IHK Mittlerer Niederrhein, Tel. 02131 9268-561 (E-Mail: joerg.raspe@mnr.ihk.de).