Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde zum 1. Dezember 2020 novelliert und enthält zahlreiche Änderungen für Verwalter und Wohnungseigentümer. Mit der Neuregelung des WEG wird der „zertifizierte Verwalter“ eingeführt. Eigentümer müssen ab dem 1. Dezember 2022 einen „zertifizierten Verwalter“ bestellen, wobei das Gesetz eine Ausnahme vorsieht. Für Verwalter, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes tätig waren, gilt der Verwalter gegenüber dieser Gemeinschaft bis zum 1. Juni 2024 als „zertifizierter Verwalter“. Immobilienkaufleute, Absolventen eines immobilienwirtschaftlichen Studiums und andere einschlägige Berufsbilder sind auch ohne Prüfung einem „zertifizierten Verwalter“ gleichgestellt. Als „zertifizierter Verwalter“ darf sich bezeichnen, wer eine entsprechende Prüfung vor einer Industrie-und Handelskammer (IHK) abgelegt hat. Die IHK Mittlerer Niederrhein bietet ab Herbst 2021 zwei verschiedene Vorbereitungskurse an: den Zertifikatslehrgang „zertifizierter WEG-Verwalter“ zum Einstieg für die Verwaltertätigkeit mit wenig Berufserfahrung und Hintergrundwissen sowie den Online-Vorbereitungskurs im Blended Learning-Format (Online + Präsenz) für Verwalter mit langjähriger Berufserfahrung und fundiertem Hintergrundwissen. Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen gibt es bei Charlotte Stoll, Tel. 02151 635-416, und zu Fragen rund um den Zertifikatslehrgang bei Stephanie Droll, Tel. 02151 635-377, sowie online unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25119; www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25141.