Das Kreislaufwirtschaftsrecht unterliegt fortlaufenden Anpassungen. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht nur ihre betrieblichen Abläufe, sondern auch ihre rechtliche Compliance sicherstellen müssen. Betroffen sind spezifische Produktgruppen wie Batterien, Verpackungen und Einwegkunststoffe, aber auch eine Vielzahl weiterer Produkte, die in die EU importiert werden. Einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht auf EU- und Bundesebene gibt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. (AWRRW), der IHK Düsseldorf und der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid bei der digitalen Veranstaltung „Neues aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht 2025“. Sie findet am 18. November von 14 bis 17 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Rechtsanwalt Gregor Franßen von der Kanzlei Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB wird die Teilnehmenden unter anderem über diese Themen informieren: Batterieverordnung (BattVO) und Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG), EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), Kunststoffgranulatverordnung, Industrieemissionsrichtlinie (IED), EU Circular Economy Act und Umwelt-Omnibus. Im Rahmen des deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts erläutert er Wissenswertes über die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Abschließend werden aktuelle Rechtsprechungen vorgestellt, unter anderem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer. Eine Anmeldung ist erforderlich unter: veranstaltung.mittlerer-niederrhein.ihk.de/UM325

